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Market View & Insights
Bitte beachten Sie die regulatorischen Pflichten und Anforderungen. Informationen zu Multi-Asset-Lösungen, Aktien und Aktienfonds finden Sie auf der Seite unseres Schwesterunternehmens LGT Capital Partners.
Die europäische Regulierung MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) sowie weitere Vorgaben und Regulierungen stellen die Stärkung des Anlegerschutzes in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang sind die Banken verpflichtet, den Kunden diverse Informationen zur Verfügung zu stellen. Die unten aufgeführten Dokumente geben unter anderem eine Übersicht über die Art der Geschäftsabwicklung und Aufklärung zu diversen anlagerelevanten Themen.
Leider kann es vorkommen, dass eine Kundenbeziehung nachrichtenlos wird, weil der Kontakt zwischen dem Kunden und der Bank abbricht. Als nachrichtenlos gilt eine Kundenbeziehung, wenn die Bank zum Kunden oder Bevollmächtigten während mindestens 10 Jahren keinen Kontakt herstellen konnte. Nachrichtenlose Bankbeziehungen werden grundsätzlich weitergeführt. Die Bank behält sich allerdings das Recht vor, für ihre diesbezüglichen Aufwendungen Gebühren zu belasten sowie nachrichtenlose Bankbeziehungen insbesondere ohne Weiteres aufzulösen, wenn sie einen Sollsaldo aufweisen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Kontakt zwischen Kunde und Bank nicht abbricht und insbesondere die Kontaktdaten des Kunden bei der Bank aktuell gehalten werden. Weitere Informationen können der Broschüre «Vermeidung nachrichtenloser Vermögenswerte» des Liechtensteinischen Bankenverbandes sowie der Webseite https://www.bankenverband.li/bankkunden/nachrichtenlose-konten entnommen werden.
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