Stimmrechtspolitik

der LGT Investment Management GmbH gemäß § 185 Börsegesetz 2018

Allgemeines

Auf Grundlage des § 185 Abs. 1 Z. 1 BörseG 2018 haben Vermögensverwalter eine Stimmrechtspolitik zu veröffentlichen, in der beschrieben wird, wie sie die Mitwirkung der Aktionäre in ihre Anlagestrategie integrieren.

In dieser Stimmrechtspolitik ist zu beschreiben, wie Vermögensverwalter die Gesellschaften, in die sie investieren, hinsichtlich wichtiger Angelegenheiten in Bezug auf Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistung, Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen und Corporate Governance überwachen.

Zusätzlich ist zu veröffentlichen, wie
a. Dialoge mit den Gesellschaften geführt werden, 
b. Stimmrechte ausgeübt werden, 
c. mit anderen Aktionären zusammengearbeitet, 
d. mit einschlägigen Interessensträgern kommuniziert wird und
e. der Umgang mit tatsächlichen und potentiellen Interessenkonflikten erfolgt.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat die LGT Investment Management GmbH (im kurzen LGT IM) folgende Stimmrechtspolitik definiert.

Stimmrechtspolitik

Die Stimmrechtspolitik umfasst die von LGT verwalteten Investmentfonds sowie sonstige Vermögensverwaltungsmandate.

Die Stimmrechtspolitik umfasst direkte Veranlagungen durch die LGT in Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden.

Die Stimmrechtspolitik verfolgt insbesondere die folgenden Grundsätze, wobei die Anwendung dieser Grundsätze proportional abhängig vom Grad des aktiven Engagements und der fundamentalen Investmententscheidung gemäß den jeweiligen Anlagezielen ist sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit des mit der Mitwirkung verbundenen Aufwandes und des Anteils am Eigenkapital der Gesellschaften ("Proportionalität") erfolgt.

Basis für die Investition in Aktiengesellschaften ist ein fundiertes Auswahl- und Monitoringverfahren. Dieses sowie die laufende Überwachung der Aktiengesellschaften erfolgt durch das Mutual- bzw. Private Label Fund Team der LGT auf Basis von internem und externem Research. Hierdurch werden Daten und Informationen zur Strategie, finanziellen und nicht finanziellen Leistung, Risiko, Kapitalausstattung, Corporate Governance und sozialen und ökologischen Auswirkungen gewonnen, welche in das Auswahl- und Monitoringverfahren direkt oder indirekt einfließen. Grundsätzlich werden großkapitalisierte, führende Unternehmen mit überdurchschnittlichen Qualitätsmerkmalen ausgewählt. Die Mehrheit der Gesellschaften ist in Europa und den USA ansässig, gelegentlich sind Beimischungen aus anderen Ländern möglich.

Des Weiteren gilt:

  1. Unter Berücksichtigung der Proportionalität führt LGT allfällige Dialoge mit Gesellschaften, in die sie investiert hat. Ein Dialog kann dabei beispielsweise in persönlichen Telefonaten oder Conference Calls, der Teilnahme an Roadshows sowie über andere Kontaktwege zu den Gesellschaften geführt werden. Daneben können im Rahmen der Teilnahme an Versammlungen (insbesondere Hauptversammlungen) Dialoge mit den Gesellschaften geführt werden.
  2. LGT übt als Portfoliomanager Stimmrechte aus. Diese Rechte werden nach Vorgabe der LGT operativ durch die depotführenden Stellen ausgeübt.
  3. Der Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft wird als nicht wesentlich eingestuft und dementsprechend erfolgt keine Kommunikation mit anderen einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaft.
  4. Die Stimmrechtspolitik dient ausschließlich der Wahrung der Interessen der Anteilinhaber und erfolgt im Einklang mit den Anlagenzielen und der Anlagepolitik der LGT. Interne Richtlinien der LGT stellen sicher, dass Interessenskonflikte vermieden werden und unvermeidbare Interessenskonflikte unter Wahrung des Kundeninteresses aufgelöst werden. Die Richtlinie fußt auf der Unternehmensstrategie der LGT und damit auf deren Geschäftsgrundsätzen. Daraus wurde der Verhaltenskodex für Mitarbeiter der LGT abgeleitet.
  5. Engagement in ESG-Fragen 
    Im Rahmen ausgewählter Mandate und Fondslösungen. Wir können Unternehmen zu ihren wesentlichen Risiken, Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG-Themen) befragen. Unter dem Begriff "Engagement" verstehen wir Sitzungen mit den betreffenden Geschäftsleitungen, an denen wir unsere Erwartungen hinsichtlich positiver Verbesserungen in Nachhaltigkeitsfragen im Laufe der Zeit erörtern. Wir führen solche Gespräche entweder persönlich oder über einen entsprechend spezialisierten externen Dienstleister, der die Sitzungen in unserem Namen wahrnimmt.
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