Anlegerschutz

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Informationen für Kundinnen und Kunden der LGT Bank (Schweiz) AG

Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es beabsichtigt vor allem eine Stärkung des Kundenschutzes auf dem Schweizer Finanzmarkt, welche gleichzeitig auch die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes fördert.

Bitte beachten Sie, dass die LGT Bank (Schweiz) AG zur Umsetzung der Verhaltens- und Organisationspflichten gemäss FIDLEG die gesetzlich eingeräumten Übergangsfristen in Anspruch nimmt.

In einer übersichtlichen Broschüre haben wir die ab dem 1. Januar 2022 geltenden Regeln und Verhaltenspflichten und deren Einfluss auf Ihre Bankbeziehung zusammengefasst:

FIDLEG und FINIG: Schweizer Regulierungen zum Anlegerschutz

 

LGT Bank (Schweiz) AG und ihre Aufsichtsbehörde

Die LGT Bank (Schweiz) AG ist eine Schweizer Privatbank und Teil der LGT Gruppe. Sie untersteht dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.

LGT Bank (Schweiz) AG
Lange Gasse 15
Postfach
CH-4002 Basel

Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern

Tel.: +41 31 327 98 88

Weitere Details zu den einzelnen Niederlassungen der LGT Bank (Schweiz) AG

 

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten und weiterführende Dokumente

Die Schweizerische Bankiervereinigung hat allgemeine Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen im Anlagebereich und den Risiken im Handel, beim Kauf, Verkauf und der Verwahrung von Finanzinstrumenten, sowie ein sachdienliches Glossar, übersichtlich in der Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" vom November 2019 dargestellt. Diese neue Broschüre ersetzt die Publikation "Risiken im Effektenhandel" aus dem Jahr 2008.

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten (November 2019)

Verschiedene weiterführende Dokumente rund um das Thema Anlegerschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite. Bei Fragen steht Ihnen ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Informationen zum Schweizer Bankenombudsmann

Wir machen es uns zur Aufgabe, dafür zu sorgen, dass unsere Kunden zufrieden sind. Bitte zögern Sie dennoch nicht, Ihren Kundenberater direkt zu kontaktieren, wenn Sie Anlass zur Beschwerde über eine Dienstleistung haben.

Sie als Kunde können sich auch an die aussergerichtliche Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich, den Schweizerischen Bankenombudsman, wenden.

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
CH-8021 Zürich

www.bankingombudsman.ch

 

Einlagensicherung

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die LGT Bank (Schweiz) AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung "Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern" zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100 000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter www.esisuisse.ch wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.

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